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Verwandtschaft des Richters mit Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2013/819Zak 2013, 442 Heft 22 v. 10.12.2013

JN: § 20 Abs 1 Z 2

Ein Richter ist von der Ausübung seines Amtes analog § 20 Abs 1 Z 2 JN ausgeschlossen, wenn ein Angehöriger (hier: Ehegatte) Gesellschafter oder Geschäftsführer der von einer Partei bevollmächtigten Rechtsanwalts-GmbH ist. Es macht keinen Unterschied, ob der Angehörige im Verfahren einschreitet oder nicht damit befasst ist.

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