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Vormietrecht für Nachbarwohnung ist keine Nebenabrede des Mietvertrags

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/810Zak 2013, 439 Heft 22 v. 10.12.2013

MRG: § 2 Abs 1

ABGB: § 1405

Eine Nebenabrede zum Mietvertrag iSd § 2 Abs 1 MRG, an die der Einzelrechtsnachfolger des Vermieters unter bestimmten Voraussetzungen gebunden ist, liegt nur dann vor, wenn diese Vereinbarung in einem ausreichenden inhaltlichen Zusammenhang mit dem Mietverhältnis steht und nicht bloß formal in die Mietvertragsurkunde integriert ist.

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