ABGB: § 364 Abs 2
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, wenn bei Stürmen Äste von Bäumen abbrechen und auf die Nachbarliegenschaft gelangen, hängt vom Ausmaß des Sturms sowie der Größe und Menge der Äste ab. Muss der Sturm dazu das Ausmaß eines Elementarereignisses erreichen, scheiden nachbarrechtliche Ansprüche von vornherein aus. Ansonsten sind größere Äste als grobkörperliche Emissionen