HeimAufG: § 19a
AußStrG: § 58 Abs 1 Z 1, § 66 Abs 1 Z 1
Auch im Fall der nachträglichen Überprüfung einer Freiheitsbeschränkung nach § 19a HeimAufG muss der Bewohner der Tagsatzung beigezogen werden. Von der Ladung kann auch aus therapeutischen Gründen nicht abgesehen werden.