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Heimaufenthalt - Beiziehung des Bewohners bei nachträglicher Prüfung einer Freiheitsbeschränkung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/803Zak 2013, 437 Heft 22 v. 10.12.2013

HeimAufG: § 19a

AußStrG: § 58 Abs 1 Z 1, § 66 Abs 1 Z 1

Auch im Fall der nachträglichen Überprüfung einer Freiheitsbeschränkung nach § 19a HeimAufG muss der Bewohner der Tagsatzung beigezogen werden. Von der Ladung kann auch aus therapeutischen Gründen nicht abgesehen werden.

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