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Keine Beendigung der Unterbringung während medizinischer Behandlung in anderer Abteilung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/802Zak 2013, 437 Heft 22 v. 10.12.2013

UbG: §§ 30, 33

Die Unterbringung besteht, solange der Patient iSd § 33 UbG in seiner Bewegungsfreiheit beschränkt wird.

Gem § 30 Abs 2 UbG unterliegt die Verlängerung der Unterbringung besonderen Voraussetzungen, wenn sie über den Zeitraum von einem Jahr nach Ablauf der ursprünglichen Befristung hinaus erfolgt.

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