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Existenzminimum im Jahr 2014

GesetzgebungZak 2013/797Zak 2013, 435 Heft 22 v. 10.12.2013

Der Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht sich mit 1. 1. 2014 auf 857,73 € (BGBl II 2013/406). Somit gelten im Jahr 2014 für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte. Zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431.

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