Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2014 (siehe Zak 2013/797) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2013/2014 siehe Zak 2013/566, 314.