Der Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht sich mit 1. 1. 2014 auf 857,73 € (BGBl II 2013/406). Somit gelten im Jahr 2014 für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte. Zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431.