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Internationale Zuständigkeit bei Pacht eines liegenschaftsbezogenen Unternehmens

RechtsprechungInternationalZak 2013/781Zak 2013, 423 Heft 21 v. 26.11.2013

EuGVVO: Art 22 Nr 1

Art 22 Nr 1 EuGVVO sieht für Klagen über die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen die internationale Zwangszuständigkeit des Belegenheitsstaats vor. Nicht heranzuziehen ist er im Fall der Pacht eines - wenn auch liegenschaftsbezogenen - Unternehmens (hier: Hotel- bzw Restaurantbetrieb).

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