vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwandtschaft mit Anwalt einer Rechtsanwalts-Gesellschaft als Ausschließungsgrund?

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2013/774Zak 2013, 421 Heft 21 v. 26.11.2013

JN: § 20 Abs 1 Z 2

Unter den Ausschließungsgrund des § 20 Abs 1 Z 2 JN fällt nicht nur ein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis des Richters zur Partei, sondern auch zu einem Bevollmächtigten.

Seite 421


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte