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Unwiderruflichkeit der Erbausschlagung nach Einlangen beim Gericht oder Gerichtskommissär

RechtsprechungErbrechtZak 2013/768Zak 2013, 420 Heft 21 v. 26.11.2013

ABGB: § 806

Nach gesicherter Rsp ist die Erklärung, die Erbschaft auszuschlagen, nach Einlangen beim Verlassenschaftsgericht oder beim Gerichtskommissär nicht mehr widerrufbar.

OGH 28. 8. 2013, 6 Ob 142/13w

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