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Prüfung der Wirksamkeit eines Erbverzichts im Erbrechtsverfahren

RechtsprechungErbrechtZak 2013/767Zak 2013, 420 Heft 21 v. 26.11.2013

ABGB: § 551

AußStrG: §§ 157, 161

Die Wirksamkeit des Erbverzichts ist als Vorfrage im außerstreitigen Verfahren über das Erbrecht zu prüfen, wenn der verzichtende Erbe vor Eintritt der Bindung des Gerichts an den Einantwortungsbeschluss eine (anderen Erklärungen widerstreitende) positive Erbantrittserklärung abgegeben hat.

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