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Dritthaftung des Abschlussprüfers - Verjährung und Verteilung (Teil II)

ThemaDr. Petra LeupoldZak 2013/752Zak 2013, 411 Heft 21 v. 26.11.2013

Die Dritthaftung des Abschlussprüfers ist in der Rsp des OGH seit der richtungsweisenden Rieger-Bank-Entscheidung aus 2001 ebenso anerkannt wie die Erstreckung der Haftungshöchstgrenze. Größere Insolvenzfälle verleihen dem Thema nun erneut praktische Brisanz. Nach dem Überblick über die - in neuerer Zeit verstärkt diskutierten - Verjährungsfragen (Teil I, Zak 2013/716, 387) widmet sich Teil II des Beitrags der Verteilung der begrenzten Haftungssumme.

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