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Bereicherungsanspruch gegen einen anderen Miteigentümer - streitiger Rechtsweg

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/728Zak 2013, 400 Heft 20 v. 13.11.2013

ABGB: § 838a

Wenn ein Anspruch gegen einen anderen Miteigentümer nicht bloß aus dem Miteigentumsverhältnis abgeleitet, sondern ausdrücklich auf Bereicherungsrecht gestützt wird, ist darüber nicht gem § 838a ABGB im Außerstreitverfahren, sondern auf dem streitigen Rechtsweg zu entscheiden.

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