Der Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht sich mit 1. 1. 2013 auf 837,63 € (BGBl II 2012/387). Im Jahr 2013 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte (zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431).