Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2013 (siehe Zak 2012/12, 17) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2012/2013 siehe Zak 2012/546, 290.