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Existenzminimum im Jahr 2013

GesetzgebungZak 2013/12Zak 2013, 17 Heft 1 v. 15.1.2013

Der Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht sich mit 1. 1. 2013 auf 837,63 € (BGBl II 2012/387). Im Jahr 2013 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte (zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431).

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