Die Reform der EuGVVO (Brüssel I-VO) ist mit der Veröffentlichung der Neufassung als VO (EG) 1215/2012 in ABl 2012 L 351/1 abgeschlossen. Die Neufassung, die ab 10. 1. 2015 gelten wird, sieht insb die Abschaffung des Exequaturverfahrens vor.
Die Reform der EuGVVO (Brüssel I-VO) ist mit der Veröffentlichung der Neufassung als VO (EG) 1215/2012 in ABl 2012 L 351/1 abgeschlossen. Die Neufassung, die ab 10. 1. 2015 gelten wird, sieht insb die Abschaffung des Exequaturverfahrens vor.