Da der Basiszinssatz an den maßgeblichen Stichtagen seit Mitte 2009 unverändert geblieben ist, beträgt der Verzugszinssatz gem § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften im Zeitraum von 1. 1. bis 30. 6. 2013 weiterhin 8,38 %.