Der Beitrag geht kurz auf kostenrechtliche Aspekte der verschiedenen Stadien der Teilung einer Miteigentumssache (Erkenntnis- und Exekutionsverfahren) ein. Ua weist der Autor darauf hin, dass der Kläger die anderen Miteigentümer vor Einbringung der Teilungsklage zur Aufhebung der Gemeinschaft auffordern muss, wenn er eine Kostenersatzpflicht nach § 45 ZPO vermeiden will. Die bisherige Rsp zur Bewertung einer Teilungsklage über eine Liegenschaft, die den dreifachen Einheitswert als Höchstgrenze ansah, sei in Hinblick auf das Erk G 78/12 = Zak 2013/43, 26, in dem der VfGH die Bindung der Rechtsmittelzulässigkeit an den Einheitswert als verfassungswidrig wertete, nicht aufrechtzuerhalten.