Der Beitrag gibt einen Überblick über die Judikatur zur Bindungswirkung nach Streitverkündung seit der grundlegenden E 1 Ob 2123/96d, verst Senat = JBl 1997, 368. Ua zeigen die Autoren auf, dass sich die Bindung auf Tatsachenfeststellungen beschränkt, die für die Urteilsfindung im Vorprozess notwendig waren und sich zu Lasten des Adressaten der Streitverkündung auswirken.