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Anfechtung des Kaufs eines Gesellschaftsanteils wegen Verkürzung über die Hälfte

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/698Zak 2013, 381 Heft 19 v. 29.10.2013

ABGB: §§ 934, 935

Auch wenn die Bewertung eines Unternehmens verschiedene Tat- und Rechtsfragen aufwirft, ist dessen objektiver Wert ermittelbar. Die Anfechtung des Kaufs eines Geschäftsanteils an einer GmbH wegen Verkürzung über die Hälfte scheitert daher nicht an der fehlenden objektiven Bewertbarkeit.

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