In BGBl III 2013/287 wurde das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen kundgemacht. Das unmittelbar anwendbare Übereinkommen, das für Österreich am 1. 2. 2014 in Kraft tritt, regelt die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz von Erwachsenen, die aufgrund einer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst wahrzunehmen. Weitere Vertragsstaaten sind Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, die Schweiz, die Tschechische Republik sowie das Vereinigte Königreich (nur Schottland). Zum Erwachsenenschutz-Gesetz, mit dem Begleitregelungen geschaffen wurden, die bereits am 1. 11. 2013 in Kraft treten, siehe Zak 2013/528, 295.