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Verbesserung des Antrags auf Bewilligung der Unterlassungsexekution?

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2013/669Zak 2013, 363 Heft 18 v. 8.10.2013

EO: § 54 Abs 3, § 355

Der Antrag auf Bewilligung der Unterlassungsexekution gem § 355 EO muss das konkrete und schlüssige Vorbringen enthalten, dass der Verpflichtete dem Exekutionstitel nach Eintritt seiner Vollstreckbarkeit zuwidergehandelt hat.

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