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Pistensicherung während der Seilwindenpräparierung nach Betriebsschluss

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/663Zak 2013, 361 Heft 18 v. 8.10.2013

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1304

Auch wenn die Pistenpräparierung mit Seilwinde nach Betriebsschluss der Skipiste stattfindet, hat der Pistenhalter besondere Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Auffällige Warntafeln im Zufahrtsbereich der Piste können im Einzelfall als Absicherung ausreichen (Zurückweisung der Revision).

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