Probleme bei der elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen sind immer wieder Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen. In 1 Ob 70/13w = Zak 2013/442, 242 hat der OGH vor Kurzem die Verbesserungsfähigkeit eines "leeren" Rechtsmittels bejaht. In diesem Fall war nur das Deckblatt ohne inhaltliche Ausführungen als PDF-Anhang elektronisch an das Gericht übermittelt worden. Der Beitrag analysiert, inwieweit diese Entscheidung in die bisherige Rsp eingebettet werden kann und ob sich eine Judikaturwende abzeichnet.