In BGBl II 2013/281 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Dieser Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 30. 9. 2013 bewirkt werden.
In BGBl II 2013/281 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Dieser Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 30. 9. 2013 bewirkt werden.