Zu 2 Ob 74/13s: Der unterhaltspflichtige Elternteil kann nicht die Festsetzung seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind durch das Gericht begehren.
Zu 2 Ob 74/13s: Der unterhaltspflichtige Elternteil kann nicht die Festsetzung seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind durch das Gericht begehren.