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Kindesunterhaltsverfahren - Nachholung des unterlassenen Verjährungseinwandes im Rechtsmittel?

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/606Zak 2013, 334 Heft 17 v. 24.9.2013

ABGB: § 231 (≈ § 140 alt), §§ 1480, 1501

AußStrG: § 49 Abs 2

Auch im Außerstreitverfahren (hier: Kindesunterhaltsverfahren) ist die Anspruchsverjährung nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einwendung zu berücksichtigen.

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