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Unterhaltsbemessungsgrundlage - Aufwandsentschädigungen, Kilometergeld, kreditfinanzierte Vermietung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/605Zak 2013, 334 Heft 17 v. 24.9.2013

ABGB: § 231 (≈ § 140 alt)

Aufwandsentschädigungen wie Diäten, Taggelder, Nächtigungsgelder und Reisekostenentschädigungen fallen zur Hälfte in die Unterhaltsbemessungsgrundlage, sofern der Unterhaltspflichtige nicht nachweist, dass sie in einem darüber hinausgehenden Maß zur Abdeckung eines tatsächlich anfallenden beruflichen Mehraufwandes dienen.

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