vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tschugguel, Die Entschädigung des Verlassenschaftskurators, EF-Z 2013, 149 und 207.

LiteraturübersichtErbrechtZak 2013/593Zak 2013, 324 Heft 16 v. 10.9.2013

Nach Ansicht des Autors kann die Regelung des § 276 ABGB über das Sachwalterentgelt weder direkt noch analog auf den Verlassenschaftskurator angewendet werden, weil es sich nicht um einen Kurator im Sinn dieser Bestimmung handelt (vgl 6 Ob 125/10s = Zak 2010/643, 376). Bei der Bemessung des Entgelts des Verlassenschaftskurators sei zu differenzieren, ob dieser den Nachlass bloß verwaltet und vertritt oder im Interesse der Gläubiger als Liquidator eingesetzt wird. Im ersten Fall erscheine idR eine Entlohnung im Bereich von 5 bis 10 % der Nachlassaktiven pro Tätigkeitsjahr angemessen, im zweiten Fall sollte das Entgelt in Anlehnung an § 82 IO (Entlohnung des Insolvenzverwalters) bemessen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte