Nach Ansicht des Autors lässt sich aus Wortlaut und Systematik des VKrG ohne jeden Zweifel ableiten, dass die in § 7 VKrG vorgesehene Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit auch gegenüber Unternehmensgründern besteht. Das VKrG nehme hinsichtlich des Verbraucherbegriffs auf das KSchG Bezug, das Gründungsgeschäfte von Unternehmern in den Verbraucherschutz einbezieht. Die gegenteilige Ansicht Weissels (Schutz für Unternehmensgründer nach § 7 VKrG? RdW 2012, 143; dazu Zak 2012/238, 120) sei nicht begründbar.