Die Schiedsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) wurde mit 1. 7. 2013 überarbeitet. Der Autor stellt die Neuerungen, die in ab dem genannten Zeitpunkt eingeleiteten Schiedsverfahren angewendet werden, vor und weist dabei ua darauf hin, dass die Verbindung mehrerer Schiedsverfahren erleichtert wurde. Außerdem könnten Dritte nun in jeder Verfahrensphase auf deren Antrag oder über Antrag von Parteien in das Schiedsverfahren einbezogen werden, wobei sowohl die Einbeziehung durch aktive oder passive Klage als auch Streitverkündigungen, Nebeninterventionen oder die Beiziehung als Beweisgehilfe möglich seien. Über die Art der Teilnahme des Dritten entscheide das Schiedsgericht im Einzelfall. Der Schiedsklage müsse keine Kopie der Schiedsvereinbarung mehr angeschlossen werden; Angaben zum Inhalt der Schiedsvereinbarung seien ausreichend.