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Keine Wegehalterhaftung im freien alpinen Gelände trotz Wegweisers

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/549Zak 2013, 302 Heft 15 v. 27.8.2013

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1319a

Auch wenn der Halter eines Wanderwegs Wegweiser zu einem Ziel aufgestellt hat, das im freien alpinen Gelände liegt, treffen ihn ab jener Stelle, an der der markierte Weg erkennbar endet und in das freie Gelände übergeht, keine Sicherungspflichten zur Vermeidung von Gefahren, die im alpinen Bereich naturgemäß bestehen.

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