ABGB: § 1304
Dass der Patient bei seinem zweiten Ordinationsbesuch nicht ungefragt neuerlich sämtliche Symptome angegeben hat, kann kein Mitverschulden an dem Behandlungsfehler des Arztes begründen (Zurückweisung der Revision).
OGH 28. 5. 2013, 8 Ob 4/13s