vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadenersatz wegen listiger Irreführung - kein Mitverschuldenseinwand

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/544Zak 2013, 300 Heft 15 v. 27.8.2013

ABGB: §§ 870, 874, 1304

List macht gem § 874 ABGB schadenersatzpflichtig. Gegen den listigen Irreführer steht dem Betrogenen auch bei eigener Fahrlässigkeit voller Ersatz zu. Der Vorsatz des Irreführers schließt die Anwendung der Mitverschuldensregelung des § 1304 ABGB aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte