ABGB: § 274 Abs 2
Dass die Rechtsanwaltskanzlei 21 km vom Wohnort des Betroffenen entfernt liegt und voraussichtlich keine Entschädigung für die Sachwaltertätigkeit zusteht, kann die Übernahme der Sachwalterschaft für einen Rechtsanwalt nicht unzumutbar machen (Zurückweisung des Revisionsrekurses).