EheG: §§ 66, 69 Abs 2
EGZPO: Art XLII
Beim Scheidungsunterhalt gibt es keinen Unterhaltsstopp (Luxusgrenze). Auch wenn ein geschiedener Ehegatte selbst über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt, kann ihm ein Unterhaltsanspruch gegen seinen Ex-Ehegatten, der noch mehr verdient, zustehen.