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Vorläufiger Unterhalt - Anrechnung eines Eigeneinkommens, Maximalbetrag

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/530Zak 2013, 296 Heft 15 v. 27.8.2013

EO: § 382a

Ein Eigeneinkommen des Kindes mindert seinen Anspruch auf vorläufigen Unterhalt, ist jedoch nur teilweise (idR zur Hälfte) zu berücksichtigen, weil die dadurch eintretende Bedarfsminderung nicht nur dem geldunterhaltspflichtigen, sondern auch dem betreuenden Elternteil zuzurechnen ist.

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