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Videoüberwachung - Unterlassungsanspruch wegen Mitfilmen des Dachs des Nachbarhauses

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/503Zak 2013, 277 Heft 14 v. 6.8.2013

ABGB: §§ 16, 523

Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in die Privatsphäre (hier: Videoüberwachung) ist grundsätzlich anhand einer umfassenden Interessenabwägung zu beurteilen.

Steht der Eingriff fest, trifft den Verletzer die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass er in Verfolgung eines berechtigten Interesses gehandelt hat und

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