vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterlassungsbegehren zwischen Miteigentümern - außerstreitiger oder streitiger Rechtsweg?

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/499Zak 2013, 276 Heft 14 v. 6.8.2013

ABGB: §§ 523, 828, 838a

Ein Unterlassungsbegehren, mit dem ein Miteigentümer unter Berufung auf § 523 ABGB eigenmächtige Eingriffe eines anderen Miteigentümers in das gemeinsame Eigentum abwehren will, ist nicht gem § 838a ABGB im Außerstreitverfahren, sondern im streitigen Rechtsweg geltend zu machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte