ABGB: § 608
GBG: § 10
Die Verbücherung der rechtsgeschäftlichen Verpflichtung des Eigentümers, die Liegenschaft später einer bestimmten anderen Person zu übertragen (Besitznachfolgerecht), wurde von der Rsp (siehe zB 5 Ob 326/00b) nur bei Ähnlichkeit mit dem Rechtsinstitut der fideikommissarischen Substitution zugelassen. Diese Voraussetzung fehlt, wenn das Besitznachfolgerecht nicht anlässlich einer Liegenschaftsübertragung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber vereinbart, sondern ohne Zusammenhang mit einem Liegenschaftserwerb (hier: zwischen Miteigentümern) eingeräumt worden ist. In diesem Fall scheidet eine Verbücherung aus.