Zu 10 Ob 38/12d = Zak 2013/126, 75: Über das Begehren eines Elternteils auf Zuerkennung eines Besuchsrechts zu einem volljährigen Kind ist nicht im Außerstreitverfahren, sondern im streitigen Rechtsweg zu entscheiden, auch wenn für das Kind ein Sachwalter bestellt ist.