EuGVVO: Art 24
EuMahnVO: Art 16
Die Erhebung eines Einspruchs gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl ohne Hinweis auf die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts kann keine iSd Art 24 EuGVVO zuständigkeitsbegründende Einlassung in den folgenden ordentlichen Zivilprozess darstellen, selbst wenn im Einspruch ein Vorbringen zur Hauptsache erstattet wurde.