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Trenker, Paradigmenwechsel im "Transferrecht" des Amateurfußballs nach 2 Ob 157/12w? ÖJZ 2013, 485.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2013/412Zak 2013, 224 Heft 11 v. 19.6.2013

Nach 2 Ob 157/12w = Zak 2013/87, 56 verstößt der im ÖFB-Regulativ für Vereine und Spieler vorgesehene Anspruch des Stammvereins auf eine Ausbildungsentschädigung bei Vereinswechsel eines Fußballspielers nicht gegen die guten Sitten, wenn tatsächlich erhebliche Ausbildungsleistungen erbracht worden sind, die Entschädigung dazu in einem angemessenen Verhältnis steht und das Recht des Spielers auf Berufsausübung dadurch nicht maßgeblich beschränkt wird. In seiner Analyse gelangt der Autor zum Schluss, dass das ÖFB-Regulativ den vom OGH aufgestellten Anforderungen nicht gerecht wird, weil es bei der Bemessung der Höhe der Ausbildungsentschädigung auf Parameter abstellt, die nur zufällig zu einem angemessenen Verhältnis zu den Ausbildungsleistungen führen können. So werde auf die Leistungsstufen und das Alter des Spielers, nicht jedoch auf das wesentlichste Kriterium der Dauer seiner Zugehörigkeit zum abgebenden Verein Bedacht genommen. Für einen älteren Spieler, der erst seit einer halben Saison für den Verein spielt, könne deshalb eine höhere Ausbildungsentschädigung anfallen als für einen jungen Spieler, der während seiner gesamten Jugend beim Verein ausgebildet worden ist. Eine Pauschalregelung sei zwar zulässig, diese müsse sich aber stärker am Ausmaß der Ausbildungsleistungen orientieren. Konsequenz der Sittenwidrigkeit einer unangemessen hohen Ausbildungsentschädigung sei, dass der zahlende Verein diese innerhalb der 40-jährigen Verjährungsfrist vom abgebenden Verein zurückfordern könne.

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