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Amtsbestätigung über den Erwerb des Anteils des Eigentümerpartners nach dessen Tod

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/400Zak 2013, 219 Heft 11 v. 19.6.2013

WEG: § 14 Abs 1

AußStrG: § 182 Abs 3

Im Fall des Todes eines Eigentümerpartners geht dessen Anteil grundsätzlich gem § 14 Abs 1 Z 1 WEG durch wohnungseigentumsrechtliche Anwachsung auf den überlebenden Eigentümerpartner über. Der Eigentumsübergang erfolgt unmittelbar. Der Zustimmung der Erben oder einer Einigung über die Höhe des vom Übernehmer zu zahlenden Übernahmspreises bedarf es nicht. Die Verbücherung, zu der vom Verlassenschaftsgericht eine Amtsbestätigung auszustellen ist, wirkt lediglich deklarativ.

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