AußStrG: § 105 Abs 2, §§ 110, 111a
HKÜ: Art 3
Zumindest dann, wenn der entführende Elternteil während des Verfahrens angekündigt hat, das Kind niemals freiwillig herauszugeben, kann das Gericht bereits in der Rückführungsentscheidung für den Fall der Nichtbefolgung nach Rechtskraft Maßnahmen zur zwangsweisen Durchsetzung anordnen.