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Keine Verlängerung der Rechtsmittelfrist durch neuerliche Zustellung der Entscheidung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2013/371Zak 2013, 201 Heft 10 v. 5.6.2013

ZPO: § 521 Abs 2

Die neuerliche Zustellung der Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den Lauf der Rechtsmittelfrist, der bereits durch den ersten wirksamen Zugang ausgelöst wurde (hier: zweifache Zustellung eines Delegierungsbeschlusses des OLG erst durch das BG und dann durch das OLG selbst).

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