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Überschreitung der Zuständigkeit des Prozessgerichts durch eine Klagsänderung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2012/356Zak 2012, 178 Heft 9 v. 23.5.2012

ZPO § 235 Abs 2

Eine Klagsänderung, die zur Überschreitung der Zuständigkeit des Prozessgerichts führt, kann gegen den Widerspruch des Beklagten nicht zugelassen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Unzuständigkeit für das ursprüngliche Begehren mangels Einrede geheilt ist.

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