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Warnpflicht des Sachverständigen - Entfall bei zwingender Beiziehung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2012/357Zak 2012, 178 Heft 9 v. 23.5.2012

GebAG § 25 Abs 1a

AußStrG § 167 Abs 1

Im bezirksgerichtlichen Verfahren ohne Kostenvorschuss trifft den Sachverständigen gem § 25 Abs 1a GebAG eine Warnpflicht hinsichtlich der voraussichtlich entstehenden Gebührenhöhe, wenn diese entweder den Wert des Streitgegenstandes oder 2.000 € übersteigt.

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